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Einlagen Arbeitsschuhe

Orthopädische Einlagen und Arbeitsschutz

Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) schreibt vor, dass nur Einlagen mit einer sogenannten Baumusterprüfung in Verbindung mit den Arbeitssicherheitsschuhen zum Einsatz kommen dürfen. Einlagen, die für Privatschuhe hergestellt werden, dürfen also nicht in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden.

Diese speziellen geprüften Einlagen werden von unseren Orthopädietechnikern in Kiel nach Maß hergestellt, unter Verwendung des Baumustergeprüften Rohlings, und anschließend in Ihre Arbeitsschuhe eingepasst. Hier kommen Materialien zum Einsatz, die sicherheitstechnische Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise antistatische Fähigkeit, rutschfestes Obermaterial und Bauhöhe der Einlage.

Wer bezahlt meine Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe?

Wir können für alle Hersteller von Arbeitssicherheitsschuhe Einlagen fertigen. Die medizinische Funktion ist selbstverständlich die gleiche wie bei herkömmlichen Einlagen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt in diesem Fall allerdings nicht die Kosten.

Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet dem Arbeitnehmer eine „persönlichen Schutzausstattung“ (PSA) zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören z.B.: Gehörschutz, Schutzhelm, Handschuhe und auch Arbeitssicherheitsschuhe. Ob der Arbeitgeber bereit ist auch die Kosten für die Einlagen zu übernehmen sollte im Betrieb geklärt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einen Antrag über „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ an den Rentenversicherungsträger zu stellen und auf diesem Weg die Kosten erstattet zu bekommen.

Wir beraten Sie gerne.